Umkehrhypothek für die Altersvorsorge

Immobilien-Leibrente

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Die »Babyboomer« kommen - in die Jahre. Und da viele in dieser Generation keine Kinder auf die Welt gebracht haben, stellt sich die Frage, was zukünftig mit dem geschätzten Eigenheim passieren soll. Selbst da, wo mögliche Erben vorhanden sind, wollen diese oft nicht in das Haus ihrer Kindheit zurückkehren. Gleichzeitig wollen die meisten älteren Menschen nicht ohne Not ihre eigenen vier Wände verlassen, oft trotz »kleiner« Rente. Was also tun?

Im Frühjahr hatten wir unter dem Titel »Meins - und das für 99 Jahre« (siehe nd-ratgeber vom 6. März 2019) über Erbpacht, auch Erbbaurecht genannt, berichtet. Es erlaubt einem Häuslebauer, ein Eigenheim auf fremden Boden zu errichten. Anstatt das Grundstück zu kaufen, mietet er es vom Eigentümer auf Dauer (»99 Jahre«) und zahlt dafür jährlich eine Pacht. Ähnlich, wenngleich in die andere Richtung, funktioniert eine »Umkehrhypothek«. Sie wird auch als »Immobilien-Leibrente« bezeichnet.

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