Makler muss keinen Schadenersatz zahlen
Urteil
Frau W. kaufte 2015 ein Reihenhaus im Einzugsbereich des künftigen Berliner Flughafens. Verständlich, dass sie bei der Besichtigung nach Schallschutzmaßnahmen fragte.
Dieses Gebäude sei ins Schallschutzprogramm aufgenommen worden, versicherte ihr das Maklerbüro. Es gebe finanzielle Entschädigung von der Flughafengesellschaft.
Die wurde auch ausgezahlt - allerdings an den Verkäufer der Immobilie, der den Betrag von 44 700 Euro behielt. Frau W. verlangte von der Maklerfi...
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