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Unterhalt für pflegebedürftige Eltern

Eine pflegebedürftige alte Frau brauchte besondere Betreuung, weil sie gehörlos war. Ein »normales« Pflegeheim kam nicht in Frage. Sie wurde deshalb in einer Gehörlosenwohngruppe untergebracht. Da ihre Rente für die Mehrkosten nicht ausreichte, sprang der Sozialhilfeträger ein und forderte später Ersatz von den - prinzipiell unterhaltspflichtigen - erwachsenen Kindern.Das Oberlandesgericht Düsseld...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1125940.unterhalt-fuer-pflegebeduerftige-eltern.html

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