Keine Ausnahme ohne Regel

Gerichtsentscheid: Hamburger Airport darf Lärmschutzvorschrift weiter großzügig auslegen

  • Folke Havekost, Hamburg
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Fluglärmgegner stellen die Betriebserlaubnis des Hamburger Flughafens in Frage. Sie fordern von der Stadt ein neues Planfeststellungsverfahren, um die Anwohner zu schützen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat jedoch eine Klage gegen die Start- und Landepraxis in Hamburg-Fuhlsbüttel abgewiesen. »Jetzt ist der Bürgermeister aufgerufen, die notwendigen Schutzbestimmungen für die mehr als 250 000 von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger wiederherzustellen«, erklärte Martin Mosel vom Dachverband der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm Hamburg (BIG).

Zwei Bewohner aus den Stadtteilen Niendorf und Blankenese hatten vor Gericht gefordert, dass der Helmut-Schmidt-Airport seine Bahnbenutzungsregelungen als Teil der Betriebsgenehmigung stärker in ihrem Sinne anwendet. Der im Norden der Stadt gelegene Flughafen hat zwei Start- und Landebahnen, die nicht parallel angeordnet sind, sondern kreuzweise im 90-Grad-Winkel zueinander. Den Regel...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.