Schlechter WLAN-Zugang und Lärm durch Wasserflugzeuge
Reiserecht: Minderung des Reisepreises
Der Kläger hatte für seine Familie und sich eine Pauschalreise auf den Malediven in einem »5-Sterne-Luxus-Resort« gebucht. Hotelgäste wurden zur Hotelanlage mit Wasserflugzeugen befördert, die zwischen 6 und 18 Uhr vor der Strandvilla des Klägers starteten und landeten.
Der betreffende Strandabschnitt konnte deswegen nicht zum Baden und Verweilen genutzt werden. Außerdem funktionierte das WLAN nicht durchgehend. Sofern es dem Kläger gelang, sich anzumelden und eine Verbindung aufzubauen, endete diese nach wenigen Minuten, E-Mails konnten nicht heruntergeladen und Internetseiten nicht aufgebaut werden.
Auf eine Rüge des Klägers bot der Reiseveranstalter dem Kläger an, eine alternative Unterkunft zu suchen, aber nur gegen eine Stornogebühr...
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