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Weiter vom Rauswurf bedroht
Nach Wohnungskündigung durch Kirchengemeinde im Nordosten: Amtsgericht setzt Zwangsräumung vorerst aus
Der Fall ist ungewöhnlich: Im Februar 2017 waren Cordula und Dirk Wenzel mit ihrer kleinen Tochter in das ehemalige Pfarrhaus im Dörfchen Kirch Grambow in Nordwestmecklenburg gezogen. Doch schon sieben Monate später erhielten sie von der Vermieterin, der evangelischen Kirchengemeinde, eine Kündigung - fristlos. Die Begründung: Mietrückstände. Zu denen war es gekommen, weil der zuständige Pfarrer Andreas Ortlieb den Wenzels den Mietvertrag trotz wiederholter Bitten erst Ende März 2017 ausgehändigt hatte. Deshalb konnten sie Lohnersatzleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag, wovon sie nach dem Umzug zunächst lebten, erst verspätet beantragen.
Abgesehen davon, dass die Höhe des Mietrückstands nicht einmal eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte: Wenige Tage zuvor hatte die Gemeinde einer Zahlung der Schulden von 600 Euro in drei Raten zugestimmt. Die entsprechende E-Mail liegt »nd« vor. Als sich Wenzels wehrten, schob die Gem...
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