- Brandenburg
- Kennzeichnungspflicht
Namensschild bei Polizei darf Pflicht bleiben
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Kennzeichnungspflicht zurück
Im Dienst hat sich Andreas Büttner stets korrekt als »Polizeihauptkommissar Büttner« vorgestellt. In seiner Zeit als Streifenpolizist in Berlin durfte er sich aussuchen, ob er ein Namensschild trägt oder eine Nummer, über die er bei Beschwerden zu identifizieren ist. Er wählte das Namensschild. »Ich habe einen Namen und bin keine Nummer«, sagt er. Inzwischen ist Büttner Landtagsabgeordneter der Linkspartei in seiner Wahlheimat Brandenburg. Hier sind Namensschilder für Streifenpolizisten Pflicht. Bereitschaftspolizisten, die bei Demonstrationen eingesetzt sind, tragen Nummern an der Uniform.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte Musterklagen von zwei Kollegen gegen diese Bestimmungen eingereicht. Doch das Oberverwaltungsgericht wies diese Klagen ab und in der nächsten Instanz bestätigte am Donnerstag nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Kennzeichnungspflicht.
»Ich persönlich bin sehr enttäuscht«, bekennt der GdP-Landesvorsitzende Andreas Schuster. Denn die Gewalt gegen Polizisten habe deutlich zugenommen. »Die Kollegen fürchten, dass durch die Namensschilder ihre Familien identifiziert und von Kriminellen bedroht werden können.«
Der Abgeordnete Büttner versteht die Diskussion nicht und nennt sie eine »Phantomdebatte«. Es sei kein Übergriff bekannt, der auf ein Namensschild zurückzuführen sei. Außerdem sei der Name auch ohne das Schild vor Verbrechern nicht geheim zu halten. Spätestens als Zeuge vor Gericht müsse jeder Polizist seinen Namen und seinen Wohnort laut und deutlich sagen. Auch bei einer schriftlichen Vorladung zu einer Vernehmung stehe der Name des Polizisten dabei. Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei nichts hinzuzufügen, findet Büttner. Er begrüßt das Urteil ausdrücklich und fordert, »dass bei den laufenden Koalitionsverhandlungen die namentliche Kennzeichnungspflicht nicht angetastet wird«. Die CDU würde die Namensschilder gern abschaffen, obwohl der Vorschlag einst aus ihren Reihen kam. Büttner betonte: »Wir verurteilen Gewalt gegen Polizeibeamte. Gleichzeitig wollen wir eine demokratische Kontrolle über ihre Handlungen, die zuordenbar sein müssen.« Deshalb setze sich die LINKE für eine unabhängige Beschwerdestelle ein. Die Grünen tun es auch.
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