Lebensunterhalt für Eltern sind keine Sonderausgaben

Steuertipps

Wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 28. August 2019 (Az. 5 K 2332/17) mitteilte, sind diese Leistungen nur als Rente anzusehen.

Geklagt hatte ein Mann aus Rheinhessen, der vor 21 Jahren den elterlichen Weinbaubetrieb übernommen hatte. In dem Vertrag verpflichtete er sich, seinen Eltern einen ...


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