Restauratoren keine Handwerker
Arbeitsgerichtsurteil
Voraussetzung ist, dass seine Arbeitsweise durch ein wissenschaftlich-kunsthistorisches Herangehen geprägt ist. Er muss auch keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und keine Beiträge abführen. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Mai 2019 (Az. 10 Sa 275/18 SK) hervor.
Für Handwerk...
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