Pflegeheime müssen vor heißem Wasser schützen

Rund um die Pflege

  • Anja Semmelroch
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt hilfsbedürftige Menschen in Wohn- und Pflegeheimen besser vor Verbrühungen beim Baden. In einem Urteil des BGH vom 22. August 2019 (Az. III ZR 113/18) nehmen die Karlsruher Richter Heimbetreiber in die Pflicht, die ihnen anvertrauten Bewohner vor solchen Gefahren zu bewahren. Dabei ist ein Verbrühschutz an Wasserhähnen gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die obersten Zivilrichter stützen ihre Entscheidung aber auf eine DIN-Norm, die für eine unbedenkliche Höchsttemperatur in bestimmten Einrichtungen Empfehlungen gibt. Diese habe zwar keine normative Geltung, spiegele aber den Stand der Technik wider. Heimbetreiber könnten dem klar entnehmen, dass ein Verbrühungsrisiko besteht, das entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erfordert, hieß es.

Geklagt hatte eine geistig behinderte Frau aus Bremerhaven, die 2013 schwerste Verbrühungen an den Füßen und Unterschenkeln erlitt. Damals erlaubte ihr eine Betreuerin, ...


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