Eine Frage der Haftung

Am 16. Oktober entscheidet das Bundesarbeitsgericht über zwei Klagen von Bauarbeitern der Mall of Berlin

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das Baugewerbe ist durch Subunternehmerketten geprägt. An oberster Stelle steht in der Regel der Bauherr oder Investor: Das ist die Firma, die das Bauvorhaben finanziert. Im Falle der Mall of Berlin war das die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG. Die Abkürzung HGHI steht für High Gain House Investments. Geschäftsführer ist Harald Huth, der die meisten der neueren Shoppingmalls in Berlin gebaut hat.

Die meisten größeren Bauprojekte haben zudem einen sogenannten Generalunternehmer. Das ist ein Bauunternehmen, das selbst nicht baut, sondern Subunternehmen anheuert und deren Arbeit überwacht und koordiniert. Zum Teil beauftragen die Subunternehmen wiederum Subunternehmen. Generalunternehmerin bei der Mall of Berlin war zunächst die BSS, die gleich zu Beginn Insolvenz anmeldete, dann die FCL, die zum Ende der Bauphase insolvent wurde.

Die Subunternehmerketten spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die Rechte von Beschäftigten...


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