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Warum sich für Auszubildende eine Steuererklärung lohnt
Es fallen üblicherweise Arbeitsmittel, Fachbücher, Fahrt- und Verpflegungskosten und später Prüfungsgebühren an. Auszubildende können ihre Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung einreichen und gezahlte Steuern zurückholen.
Grundregel Nummer 1 ist, dass nur derjenige seine Steuerlast drücken kann, der auch Steuern bezahlt. Die meisten Ausbildungsvergütungen liegen jedoch unter dem Tarifvertrag und Mindestlohn und damit unter dem jährlichen Freibetrag von 9168 Euro im Jahr 2019. Sie bleiben somit unbesteuert. Die Möglichkeit eines sofortigen Abzugs ist in diesem Fall leider nicht gegeben.
Ob Steuern an den Staat abgeführt wurden, lässt sich der Jahreslohnsteuerbescheinigung zum Ende eines jeden Jahres entnehmen. Sind bei der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls bei der Kirchensteuer Beträge eingetragen, dann unterliegt das Auszubildendenentgelt bereits der Besteuerung. Vom Lohn abgezogene Steuern...
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