»Recht auf Vergessenwerden« im Internet gilt nicht weltweit

EuGH: Google muss Suchergebnisse außerhalb der EU nicht löschen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 24. September 2019 (Az. C-507/17), dass die Unternehmen außerhalb der EU nicht zur Löschung von Suchergebnissen verpflichtet seien. Die EuGH-Richter forderten aber zugleich »wirksame Maßnahmen«, um den Grundrechtsschutz der Betroffenen sicherzustellen.

Der EuGH hatte im Jahr 2014 das »Recht auf Vergessenwerden« im Internet gestärkt. Damals entschieden die Richter, dass Suchmaschinenbetreiber auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen müssen, wenn diese Angaben die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.

Hintergrund für das nun ergangene Urteil zu den Grenzen des »Rechts auf Vergessenwerden« ist ein Streit in Frankreich. Die französische Datenschutzbehörde verlangte von Google eine weltweite Löschung von Links aus den Ergebnislisten. Weil sich der US-Internetkonzern weigerte, verhängte die Behörde eine Geldstrafe von 100 000 Euro. Dagegen zog das Unternehmen in Fr...


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