Mieterinsolvenz und Anspruch auf Rückzahlung der Kaution
Urteil des Bundesgerichtshofs
Über das Vermögen der Mieterin war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sie hatte aus einem davor (!) beendeten Mietverhältnis noch ein Kautionsguthaben von 983,55 Euro. In der Zwischenzeit hatte sie eine neue Wohnung angemietet und hierfür mit einem Darlehens ihrer Tochter eine Mietkaution von 500 Euro geleistet.
Ende Januar 2014 ließ sich der Treuhänder (Insolvenzverwalter) den auf dem Konto der Mieterin noch vorhandenen Kautionsbetrag auf sein für das Insolvenzverfahren eingerichtetes Anderkonto überweisen.
Mit Schreiben vom 14. Februar 2014 beantragte die Mieterin die Freigabe dieses Guthabens beim Insolvenzgericht. Von der Kautionsrückzahlung wolle sie das Darlehen ihrer Tochter zurückzahlen. Zudem verfüge sie über fast keine Möbel. Ihre alten Möbel habe sie bei der Zwangsräumung in der alten Wohnung zurücklassen müssen. Für die Anschaffung neuer Möbel fehlten ihr die finanziellen Möglichkeiten. Das Insolvenzgericht wies den Antr...
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