Elternunterhalt soll ab 2020 für Normalverdiener wegfallen

Rund um die Pflege: Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1. Januar 2020

Obwohl die Pflegekasse bei vorhandenem Pflegegrad Zuschüsse gewährt, müssen Bewohner im Schnitt 1930 Euro pro Monat selbst zahlen. Das können die wenigsten Pflegebedürftigen allein mit ihrer Rente stemmen.

Doch wenn pflegebedürftige Eltern die Kosten fürs Pflegeheim nicht selbst aufbringen können, müssen ihre erwachsenen Kinder den sogenannten Elternunterhalt zahlen. Das ist dann der Fall, wenn der Zuschuss von der Pflegekasse, das eigene Einkommen, die Rente und weiteres eigenes Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgeset...


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