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Niederlage für Datenschützer

Hamburgs Beauftragter ging gegen Gesichtserkennung vor - laut Gericht rechtswidrig

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar ordnete die Löschung einer biometrischen Gesichtsdatenbank zu den G20-Protesten an. Der Innensenat klagte dagegen - und bekam nun Recht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1127667.g-niederlage-fuer-datenschuetzer.html

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