Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen
Verbraucherzentrale Brandenburg rät zu rascher Antragstellung bis Ende Oktober 2019
Private Beitragszahler müssen für ihre Nebenwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn sie diesen bereits für ihre Hauptwohnung entrichten - so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2018.
Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits einen Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreien lassen können. Bisher ist eine solche Freistellung grundsätzlich auch rückwirkend bis zum Urteil möglich.
Das könnte sich nun ändern: Laut Informationen auf seiner Internetseite möchte der Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag das Verfahren voraussichtlich ab November 2019 anpassen und damit nur noch eine Befreiung ab dem Monat der Antragstellung ermöglichen.
»Aufgrund dieser Ankündigung raten wir allen Betroffenen, noch bis spätestens Ende Oktober einen Antrag auf Befreiung für eine se...
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