Gegen Rassismus am Arbeitsplatz gewehrt

Kündigung eines Leiharbeiters wird in zweiter Instanz vor Gericht verhandelt

  • Christof Rührmair, München
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

»Eines brauchen wir auf jeden Fall: die Einvernahme von Zeugen«, betont Wolfgang Karrasch. Der Vorsitzende Richter am bayerischen Landesarbeitsgericht muss über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines sächsischen Leiharbeiters entscheiden, der bei BMW tätig war. Der Mann verlor seinen Job nach eigener Darstellung, weil er sich gegen rassistische Äußerungen eines fest angestellten Kollegen wehrte. Daraufhin klagte er gegen die Kündigung. Das Arbeitsgericht München gab ihm im März recht. Die zweite Instanz wird den Fall nun neu aufrollen, wie am ersten Verhandlungstag am Dienstag klar wurde.

Der Grund dafür ist, dass die Leiharbeitsfirma Brunel, die den Mann beschäftigt hatte, inzwischen bestreitet, dass es die rassistischen Äußerungen gab. In der ersten In-stanz sei das noch nicht der Fall gewesen, erklärte Karrasch. Damals hatte Brunel nur bestritten, dass der Protest des Leiharbeiters der Grund für die Kündigung gewesen sei. »Die eine S...


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