Würdiges und unwürdiges Gedenken

Sebastian Bähr über die Unterschiede beim Erinnern an die NSU-Morde

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Wochenende war ein Lehrstück über würdiges und unwürdiges Gedenken. Für das unwürdige zeigte sich die Stadt Zwickau verantwortlich: Dort sollte am Sonntag ein Gedenkort für die Opfer des NSU eingeweiht werden, zehn Bäume und Namenstafeln an die Ermordeten erinnern. Was geschah: Die Angehörigen wurden weder eingeladen noch informiert, die Namen auf den Tafeln waren teilweise falsch geschrieben.

Die AfD verhöhnte die Opfer, indem sie einen Kranz niederlegen durfte. Die Polizei wiederum setzte ausgerechnet die Person fest, die den Kranz entfernte. Das Tribunal »NSU-Komplex auflösen« nannte die Veranstaltung ein »Desaster« und hat damit recht. Es wirkt, als ob der deutsche Staat ein Pflichtprogramm für die Öffentlichkeit absolviert, aber den Inhalt des Gedenkens weder versteht noch ernst nimmt.

Umso bedeutender ist es, dass das NSU-Tribunal am Wochenende ein eigenes Gedenken der Zivilgesellschaft organisierte. In Chemnitz und Zwickau hielten Aktivisten und migrantische Initiativen der deutschen Mehrheitsgesellschaft einen Spiegel vor. Sie knüpften Netzwerke der Solidarität, klagten an und gaben den Opferangehörigen eine Stimme. Eine wichtige symbolische Intervention. Um die kritische Debatte zu verstetigen, braucht es nun auch vor Ort eine institutionalisierte Form der NSU-Aufarbeitung.

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