Den ganzen Sonntag Brötchenkauf im Bäckereicafé
Verbraucher
Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Semmel am Sonntag künftig Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach höchstrichterlichem Urteil auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen - allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 17. Oktober 2019 (Az. I ZR 44/19). Als »zubereitete Speisen« dürften Brot und Brötchen dort von früh bis spät abgegeben werden.
Die Wettbewerbszentrale hatte bei verschiedenen Bäckereien Verstöße beobachtet. Um die Frage ein für alle Mal klären zu lassen, verklagte sie den bayerischen Backwaren-Hersteller Ratschiller bis vor den BGH.
»Es ist absoluter Schmarrn, dass wir jemandem die Sonntagssemmel verbieten wollen«, sagt Andreas Ottofülling aus dem Münchner Büro der Wettbewerbsschützer. Aber der Sonntag sei im Bäckereiwesen inzwischen einer der stärksten...
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