Krippe bezahlen trotz Krankheit des Kindes
Urteil
Eltern müssen die vollen Krippengebühren zahlen, auch wenn das Kind in der Eingewöhnungsphase krank wird. Das lautet ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München vom 8. Oktober 2019 (Az. 173 C 8625/19).
Ein Münchner Ehepaar hatte sich geweigert zu zahlen, weil ihr wenige Monate alter Sohn nach ein paar Tagen in der Einrichtung erkrankte. Die Eltern hatten ihren im Oktober 2018 geborenen Sohn schon sieben Monate vor seiner Geburt in der Einrichtung angemeldet. Im Februar 2019 begann die Eingewöhnung. 1450 Euro im Monat mussten die Eltern zunächst zahlen, nach einer Stundenreduzierung auf bis ...
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