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»Juristischer Gewaltakt zulasten des Rechtsschutzes«
Atomkraftgegner warnen vor politischer statt fachlicher Entscheidung über den Endlagerstandort und vor Aushebelung von Klagemöglichkeiten
Seit dem Neustart bei der Suche nach einem Endlager für den hoch radioaktiven Atommüll in Deutschland vor zwei Jahren hat sich inzwischen einiges getan. Die mit der Suche betraute bundeseigene Gesellschaft für Endlagerung (BGE) hat zunächst von den Ländern geologische Daten angefordert, um Regionen auszuschließen, die als Standort für eine Atommüll-Lagerstätte nicht in Betracht kommen - etwa weil sie in einer erdbebengefährdeten Zone liegen oder weil das unterirdische Gestein durch früheren Bergbau verritzt ist.
Die teils digital, teils auf Papier übermittelten Daten aus den Bundesländern werden derzeit ausgewertet. Für 2020 hat die BGE einen »Zwischenbericht Teilgebiete« angekündigt. Darin werden voraussichtlich erstmals Regionen benannt, die für ein Endlager infrage kommen - das ist die sogenannte Phase 1. Anschließend bestimmt dem Standortauswahlgesetz zufolge der Bundestag Gebiete zur oberirdischen Erkundung, also einer Unters...
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