Rechtsausschuss will AfD-Politiker Brandner als Vorsitzenden abwählen

Politiker ist mit »Judaslohn«-Äußerung wiederholt aufgefallen / Bewerber der AfD um das Amt des Bundestagsvizepräsidenten fällt wieder durch

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Rechtsausschuss des Bundestags will seinen umstrittenen Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) nach dessen »Judaslohn«-Äußerung in der kommenden Woche abwählen. Dies hätten die Obleute aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD beschlossen, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, am Donnerstag in Berlin mit. »Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss«, erklärte er.

Zuvor hatte der Geschäftsordnungsausschuss entschieden, dass die geltenden Regeln eine Abberufung ermöglichten. »Die SPD-Fraktion bedauert zutiefst, dass sich der Geschäftsordnungsausschuss nach 70 Jahren parlamentarischer Geschichte heute erstmals mit dieser Frage befassen musste«, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Brandners Verhalten mache dies jedoch unumgänglich.

Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte bereits mit seinen Reaktionen auf den rechten Terroranschlag in Halle mit zwei Toten und vielen Verletzten für Empörung gesorgt. Schon damals gingen die Politiker der anderen Parteien im Ausschuss auf Distanz zu ihm.

Die nächste Empörungswelle trat der AfD-Politiker los, als er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Rocksänger Udo Lindenberg als einen »Judaslohn« verunglimpfte. Die anderen Fraktionen im Rechtsausschuss werteten diese Äußerung als antisemitisch und forderten ihn zum Rücktritt auf, was Brandner aber ablehnte.

»Diese andauernden Provokationen und Grenzüberschreitungen sind mit der Würde des Amtes des Rechtsausschussvorsitzenden nicht vereinbar«, sagte der SPD-Abgeordnete Fechner. Der LINKE-Rechtspolitiker Niema Movassat erklärte: »Herr Brandner ist als Vorsitzender des Rechtsausschusses untragbar. Er hat mit seinen hetzerischen Äußerungen wiederholt die Würde des gesamten Parlamentes verletzt.«

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags prüfte am Donnerstag, ob eine Abwahl Brandners auf der Basis der bestehenden, sehr unkonkreten Regeln möglich ist. In Paragraf 58 der Geschäftsordnung steht lediglich: »Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.« Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, erklärte nach der Sitzung, eine Abberufung des Vorsitzenden durch den Ausschuss sei grundsätzlich möglich.

Das Parlament lehnte am Donnerstag auch ein weiteres Mal einen Kandidaten der AfD-Fraktion für einen der Stellvertreterposten von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ab. Der AfD-Abgeordnete Paul Viktor Podolay fiel im zweiten Wahlgang bei den anderen Fraktionen mit großer Mehrheit durch. Seine Fraktion kann ihn nun noch ein weiteres Mal zur Wahl stellen. Alle Kandidaten der AfD scheiterten bisher, Podolay ist der vierte Bewerber um das Amt des Bundestagsvizepräsidenten. Agenturen/nd

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