Gericht erlaubt Massenkontrolle

OVG: Tempoüberwachung auf Messstrecke in Niedersachsen ist zulässig - Rechtsgrundlage: neues Polizeigesetz

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) kann frohlocken: Seine von ihm so hochgelobte Anlage zum Aufspüren von Temposündern, die über eine gewisse Strecke den Gasfuß zu weit durchtreten, wird wieder scharf gemacht. Grünes Licht für den Einsatz des Messsystems, des ersten seiner Art in Deutschland, hat am Mittwochabend das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gegeben. Damit hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, das die Massenkontrolle im März untersagt und ein sofortiges Abschalten verfügt hatte, keine Rechtskraft mehr.

Seinerzeit hatte ein Anwalt gegen den Betrieb der Anlage geklagt, weil er sein »Recht auf informationelle Selbstbestimmung« verletzt sah. Das geschehe dadurch, dass die Kontrolleinrichtung auf einer Strecke von etwa zwei Kilometern unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit die Kennzeichen sämtlicher Autos erfasse, also auch seines. Die Richter in der Landeshauptstadt folgten...


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