Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

Schärferes Vorgehen gegen Gaffer und Upskirting

Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen wurde von der Bundesregierung am 13. November 2019 verabschiedet. »Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands«, erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Den Gesetzesplänen zufolge kann es künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden, wenn jemand »eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Scha...


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