Betrunkene Passagiere müssen am Boden bleiben

Beförderung von Fluggästen

Eine Fluggesellschaft muss betrunkene Passagiere nicht mitfliegen lassen. Das hat das Amtsgericht München in einem am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Urteil (Az. 182 C 18938/18) entschieden.

Ein Mann aus Niedersachsen hatte einen Münchner Reiseveranstalter verklagt, weil die Airline sich geweigert hatte, ihn und seine Ehefrau nach einer Pazifik-Kreuzfahrt aus Australien zurückfliegen zu lassen. Die Begründung: Sie seien zu betrunken und damit fluguntauglich. Sie mussten das Flugzeug verlassen und einen neuen Flug für den nächsten Tag buchen - nach ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.