Betrunkene Passagiere müssen am Boden bleiben
Beförderung von Fluggästen
Eine Fluggesellschaft muss betrunkene Passagiere nicht mitfliegen lassen. Das hat das Amtsgericht München in einem am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Urteil (Az. 182 C 18938/18) entschieden.
Ein Mann aus Niedersachsen hatte einen Münchner Reiseveranstalter verklagt, weil die Airline sich geweigert hatte, ihn und seine Ehefrau nach einer Pazifik-Kreuzfahrt aus Australien zurückfliegen zu lassen. Die Begründung: Sie seien zu betrunken und damit fluguntauglich. Sie mussten das Flugzeug verlassen und einen neuen Flug für den nächsten Tag buchen - nach ...
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