Auch ohne früheres Zusammenleben

Trennungsunterhalt

Nach einer Trennung kann ein Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Dafür muss das Ehepaar weder zusammen gelebt haben noch muss es zu einer »inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft« gekommen sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juli 2019 (Az. 4 UF 123/19).

In dem verhandelten Fall ging es um eine arrangierte Ehe, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilte.

Die Ehe arrangierten die Eltern des Paares mit indischem kulturellem Hintergrund. Die Hochzeit fand im August 2017 statt. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Frau bei ihren Eltern in Deutschland, wo sie bei einer Bank arbeitete. Ihr Mann war in Paris als Wertpapierhändler tätig. Sie trafen sich ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.