Zu Unrecht im Abschiebeknast

Niedersächsischer Flüchtlingsrat listet zahlreiche Rechtsbrüche bei der Inhaftierung von Geflüchteten auf

  • Reimar Paul
  • Lesedauer: 3 Min.

Niedersachsens Abschiebegefängnis liegt am Rand von Langenhagen, praktischerweise gleich neben dem Flughafen der Landeshauptstadt Hannover. Der Knast schafft es immer wieder in die Schlagzeilen. Im Dezember 2000 beging dort ein 17-jähriger Tamile Suizid. 2010 erhängte sich ein Armenier in seiner Zelle mit dem Kabel eines Wasserkochers. Im Frühjahr 2018 beschwerten sich Häftlinge über Prügel, Schikanen und Beleidigungen. Außerdem habe das Personal der Justizvollzugsanstalt (JVA) ihnen den Gang zur Toilette verwehrt oder sie grundlos eingesperrt. Eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft konnte diese Vorwürfe allerdings nicht erhärten.

Jetzt zeigt eine Untersuchung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, dass viele Ausländer zu Unrecht in dem Abschiebegefängnis inhaftiert sind. Demnach haben Berufungsgerichte in 179 von 282 vom Flüchtlingsrat begleiteten Verfahren nach neuerlicher Prüfung entschieden, dass die Inhaftierung von Ausländern im Abschiebungsgefängnis des Landes in Langenhagen zu Unrecht erfolgt ist. Das entspreche nahezu zwei Drittel der Fälle.

75 der 179 rechtswidrig inhaftierten Ausländer seien nach dem Gerichtsurteil der Beschwerdeinstanz aus der Abschiebungshaft entlassen worden, erklärte der Flüchtlingsrat weiter. In 102 Fällen sei das Urteil erst nach erfolgter Abschiebung und damit für die Betroffenen zu spät ergangen. Über 71 weitere Haftbeschwerden von ebenfalls bereits abgeschobenen Personen hätten die Gerichte noch nicht entschieden.

»Die massenhafte Inhaftierung von Ausländern zum Zweck ihrer Abschiebung unter eklatantem Bruch geltenden Rechts ist nicht hinnehmbar«, sagt Johanna Lal vom Flüchtlingsrat. Diese Praxis verletze nicht nur die Betroffenen in ihren Grund- und Menschenrechten, sondern stelle zugleich die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats in Frage.

Zudem litten viele Menschen in Abschiebungshaft unter gravierenden körperlichen und psychischen Erkrankungen. Sie hätten in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht schwere Gewalterfahrungen gemacht, so dass es in der Haft häufig zu einer Retraumatisierung komme. »Diese Menschen gehören nicht in ein Gefängnis, sondern in fachärztliche Behandlung«, sagt Lal.

Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat ergänzt, an einem so fehleranfälligen System dürfe nicht weiter festgehalten werden. Die Landesregierung müsse die Anordnung und den Vollzug der Abschiebungshaft vielmehr unverzüglich aussetzen und das gesamte System auf den Prüfstand stellen. Auch der Vollzug der Abschiebungshaft in Niedersachsen sei aus rechtsstaatlicher Sicht unhaltbar. So fehle es nach wie vor an einem Gesetz, das die Rechte der Abschiebungshaftgefangenen verbindlich regele. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums ist ein solches Abschiebungshaftvollzugsgesetz derzeit aber in Arbeit.

Das Landesjustizministerium in Hannover könne die vom Flüchtlingsrat genannten Zahlen nicht kommentieren, sagt dessen Sprecher Christian Lauenstein auf Anfrage. Denn es handele sich um Daten, die der Flüchtlingsrat aus jenen Verfahren ermittelt habe, »die er betreut hat und in die er Einblick hatte«. Das Justizministerium sei jedoch nicht Beteiligter solcher Verfahren und kenne auch nicht deren Einzelheiten.

»Nur weil der Beschluss eines Amtsgerichts vom Landgericht aufgehoben oder abgeändert wurde, muss das nicht heißen, dass der Beschluss des Amtsgerichts falsch war«, fügt Lauenstein noch hinzu. Denn vor dem Landgericht könnten im Beschwerdeverfahren neue Tatsachen vorgetragen werden, so dass sich unter Umständen die Sachlage ändere. So könnten Betroffene zum Beispiel im Beschwerdeverfahren eine Erkrankung vortragen, die dem Amtsgericht zuvor nicht bekannt gewesen sei, dann werde aufgrund eines neuen Sachverhalts entschieden.

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