- Politik
- Spionage-Vorwurf
Türkei nimmt Anwalt der deutschen Botschaft fest
Jurist half Informationen für Asylverfahren einzuholen, die in Deutschland laufen
Berlin. Die türkische Polizei hat Mitte September einen Anwalt inhaftiert, der für die deutsche Botschaft in Ankara tätig war. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Weiter hieß es, das Ministerium setze sich intensiv für eine Klärung der Vorwürfe und eine Aufhebung der Untersuchungshaft ein. Wie »Spiegel« sowie NDR, WDR und »Süddeutsche Zeitung« berichteten, geht es um den Vorwurf der Spionage.
Der türkische Jurist hatte den Auftrag, Informationen für Asylverfahren einzuholen, die in Deutschland laufen. So recherchierte er etwa, ob gegen die Asylbewerber - darunter kurdische Aktivisten - in der Türkei Ermittlungen laufen und ihnen bei der Rückkehr eine Verhaftung droht.
Laut »Spiegel« fürchtet die Bundesregierung, dass die türkischen Behörden bei der Festnahme auch Daten und Akten beschlagnahmt haben - und zwar von rund 50 türkischen Staatsbürgern, die in Deutschland Asyl beantragt haben. Ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sagte dem Rechercheverbund von WDR, NDR und »SZ« dazu, es sei davon auszugehen, dass auch Informationen zu Asyl-Vorgängen in die Hände der türkischen Behörden gelangt seien. »Die Betroffenen wurden bereits oder werden zeitnah persönlich über die Situation informiert«, sagte der Sprecher weiter.
Der Rechercheverbund berichtete, der türkische Jurist habe bei seiner Verhaftung einige Dutzend Asyl-Akten bei sich getragen. Nach seiner Verhaftung sei zudem seine Kanzlei durchsucht worden, dabei könnten bis zu 280 entsprechende Akten beschlagnahmt worden sein. Bei den Betroffenen handele es sich mehrheitlich um kurdische Aktivisten und Anhänger der Gülen-Bewegung.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es weiter zu dem Fall: »Der Kooperationsanwalt hat für unsere Botschaft die international übliche und aus unserer Sicht unstrittig zulässige Unterstützung geleistet. Das ist auch europaweit eine gängige Praxis. Die Inhaftierung ist für uns daher nicht nachvollziehbar.« Laut »Spiegel« fürchtet man in der Bundesregierung, dass der Anwalt von der Türkei als eine Art Fluchthelfer zu einer langen Haftstrafe verurteilt werden könnte. dpa/nd
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