Beschleunigung heißt noch nicht mehr Opferschutz

Frauenverbände sehen Licht und Schatten im neuen »Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens« in Deutschland

  • Kirsten Achtelik
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD beschloss der Bundestag vor wenigen Tagen das »Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens«. Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linkspartei stimmten gegen das große Gesetzespaket, das auch die umstrittene Zulassung der Erweiterten DNA-Analyse enthält; die AfD-Fraktion enthielt sich. Im Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 29. November beschlossen.

Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist eine Beschleunigung von Strafverfahren. Dies wird vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) begrüßt, da die langen Zeiträume von einer Anzeige bis zur Rechtskraft eines Urteils gerade für Gewaltopfer sehr belastend sind. Opferzeugen wird oft davon abgeraten, vor Abschluss des Verfahrens eine Therapie zu beginnen, da sonst Gutachten die Glaubwürdigkeit anzweifeln könnten. Betroffene von körperlicher und sexualisierter Gewalt können sich daher erst spät Hilfe zur Vera...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.