Nicht alles ist erlaubt
Weihnachtsdeko im Mietshaus
An Weihnachtsdeko im Fenster mögen sich die Geister scheiden. Fakt ist aber, dass Mieter solche Vorlieben ausleben dürfen.
Weihnachtsdekoration im Haus kann vom Vermieter oder dem Nachbarn nicht grundsätzlich verboten werden. So sei es Mietern durchaus gestattet, an ihrer Wohnungstür im Treppenhaus bunte Adventskränze zu befestigen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Mitmieter dürften hieran keinen Anstoß nehmen, befand das Landgericht Düsseldorf (Az. 35 T 500/98).
Treppenhaus-D...
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