Nicht alles ist erlaubt

Weihnachtsdeko im Mietshaus

An Weihnachtsdeko im Fenster mögen sich die Geister scheiden. Fakt ist aber, dass Mieter solche Vorlieben ausleben dürfen.

Weihnachtsdekoration im Haus kann vom Vermieter oder dem Nachbarn nicht grundsätzlich verboten werden. So sei es Mietern durchaus gestattet, an ihrer Wohnungstür im Treppenhaus bunte Adventskränze zu befestigen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Mitmieter dürften hieran keinen Anstoß nehmen, befand das Landgericht Düsseldorf (Az. 35 T 500/98).

Treppenhaus-D...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.