Ausnahmen von der Nachtruhe

Mietrecht

Nach Darstellung des Mieterverein Dresden und Umgebung (mvd) gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens zwar die sogenannte »Nachtruhe«, aber nicht uneingeschränkt. Doch es gibt Ausnahmen.

So haben Mieter das Recht, auch abends nach 22 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Ein Nachbar, der sich durch die lauten Geräusche der Außenjalousie gestört fühlte und behauptete, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen, verlor das Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Az. 55 C 7723/10). Das Gericht wies darauf hin, dass die Betätigung von Rollläden zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehöre. Es liege auch in der Natur der Sache, dass die Rollläden gerade zur Nachtzeit, also nach 22 Uhr, benutzt werden. Den Mietern der Wohnung können nicht vorgeschrieben werden, um wie viel Uhr sie ihre Räume verdunkeln.

Zum normalen Ge...


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