Keine Kürzung durch neues Unternehmen

Betriebsrente

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 7. November 2019 (Az. 3 AZR 429/18). Eine Betriebsrentenkürzung müsse die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit beachten.

Im konkreten Fall hatte ein Beschäftigter eines niedersächsischen Energieversorgers geklagt. Dem Mann stand nach der Be...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.