Keine Kürzung durch neues Unternehmen
Betriebsrente
Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 7. November 2019 (Az. 3 AZR 429/18). Eine Betriebsrentenkürzung müsse die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit beachten.
Im konkreten Fall hatte ein Beschäftigter eines niedersächsischen Energieversorgers geklagt. Dem Mann stand nach der Be...
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