Zuzahlung bei Rezepten: Höhere Freibeträge deckeln individuelle Belastungsgrenze

Gesundheit

Höhere Freibeträge schonen ab 1. Januar 2020 den Geldbeutel bei den üblichen Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen. Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können dann für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner 5733 Euro (bisher: 5607 Euro) abgezogen werden. Der Kinderfreibetrag wird von bisher 7620 Euro auf 7812 Euro für jedes Kind angehoben.

Für ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60 000 Euro brutto im Jahr 2020 bedeutet das ein zu berücksichtigendes Familieneinkommen von 38 643 Euro (Freibetrag Ehepartner von 5733 Euro und zwei Kinder von 15 624 Euro). Die Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent liegt dann bei 772,86 Euro. Oberhalb dieses Betrags müssen keine Zuzahlungen mehr geleistet werden. In 2019 waren bei der Familie 39 153 Euro Einkommen zu berücksichtigen, die Belastungsgrenze lag bei 783,06 Euro.

Für all jene, die Hilfe zum Lebensunterha...


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