Zur Sicherheit lieber abchecken

Die Angst vor den rechtlichen Konsequenzen von Geburtsschäden verunsichert Hebammen - und werdende Mütter.

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Überwachung der Herztöne des Ungeborenen, bei Komplikationen Kaiserschnitt, umfassende Aufklärungsgespräche über die Risiken während einer Geburt - all das folgt medizinischen Leitlinien, die dafür da sind, das Wohlergehen von Mutter und Kind zu schützen. Oder nicht? Zumindest nicht allein. Im Zweifel sichern solche Maßnahmen auch Ärzte und Hebammen ab. Falls etwas passiert, können sie darauf verweisen und sagen: Wir haben alles getan.

Denn Fehler sind teuer. Erleidet ein Kind unter der Geburt einen Schaden, haften Ärzte und Hebammen bzw. ihre Versicherungen. Das ist nicht neu. Neu sind allerdings die Summen, um die es dabei geht. 3,2 Millionen Euro sind es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft im Durchschnitt. Mehr als verdoppelt hätten sich die Kosten somit zwischen 2003 und 2016. Für Ärzte und Hebammen bedeutet das, sie müssen deutlich mehr für ihre Versicherungen zahlen.

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