»Verfassungswidriger Kampfbegriff«

Die Kategorie »extremistisch« hat in der deutschen Rechtsordnung nichts zu suchen, findet der Staatsrechtler Martin Kutscha

  • Jana Frielinghaus
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will den öffentlichen Dienst verstärkt überprüfen lassen, um rechtsradikale Umtriebe aufzudecken. Dafür will er eine Zentralstelle beim Verfassungsschutz aufbauen. Wird das funktionieren?

Das glaube ich nicht. Der Verfassungsschutz ist in meinen Augen ungeeignet für die Aufklärung neonazistischer Umtriebe, das wissen wir spätestens seit der NSU-Affäre. Viele Beamte der Behörde sind über ihre Vertrauensleute viel zu sehr verquickt mit der rechtsradikalen Szene.

In der Debatte um rechte Umtriebe spielt der Begriff des Extremismus eine zentrale Rolle. Welche Funktion hat er aus Ihrer Sicht?

Das ist ein politischer Kampfbegriff, der aber juristisch völlig unscharf ist und deshalb beliebig einsetzbar. Linke und Rechte werden in einen Topf geworfen, und damit kann man gut Politik machen. Dabei steht der Begriff weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsschutzgesetz - eben weil er so unbes...


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