Wer zahlt für Tagebau-Folgen?

In Sachsen will die neue Koalition verhindern, dass sich Kohlefirmen vor Kosten drücken

  • Michael Bartsch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

»Im Rahmen der Umsetzung der Vorsorgevereinbarungen sichern wir die Mittel für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue.« So steht es im Energiekapitel des kurz vor Weihnachten besiegelten Koalitionsvertrages zwischen CDU, Grünen und SPD in Sachsen. Vor allem die Bündnisgrünen hatten darauf gedrängt, dass Renaturierungskosten nach dem Kohleausstieg nicht zulasten öffentlicher Haushalte gehen dürfen. Denn trotz bereits getroffener Vorsorgevereinbarungen der Oberbergämter von Brandenburg und Sachsen mit der mitteldeutschen MIBRAG und der Lausitzer LEAG erscheint die Ansparung entsprechender Milliardensummen bei den Unternehmen immer unsicherer.

Das sächsische Wirtschaftsministerium schätzt den Bedarf für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaurestlöcher auf 1,4 Milliarden Euro. Laut Vereinbarung von November 2018 wird dieser Bedarf ab 2020 alle zwei Jahre überprüft. Ab Juni 2021 sollen die beiden Konzerne ein Sondervermögen aus Sachwerten...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.