»Es gibt einiges an Stimmungsmache«

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) über Berlins Antidiskriminierungsgesetz und den Widerstand dagegen

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt es auf Bundesebene schon einen Schutz vor Diskriminierung. Warum braucht es in Berlin noch ein Landesantidiskriminierungsgesetz?

Mit dem Gesetz wollen wir eine Lücke schließen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gelassen hat. Es regelt den privat- und arbeitsrechtlichen Bereich, nicht aber das Verwaltungshandeln der Landesbehörden. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz stellen wir uns an die Seite von Berlinern, die von der Verwaltung diskriminiert werden. Angefangen bei Geburtskliniken über Kita, Schule, Polizei bis am Ende eines Lebens zur Friedhofsverwaltung.

Wie kann das Landesantidiskriminierungsgesetz da helfen?

Diskriminierung ist heute schon verboten, aber um effektiv dagegen vorzugehen, geben wir Betroffenen Schadenersatz und Entschädigungsansprüche. Außerdem stellen wir ihnen eine Beweiserleichterung zur Seite, weil in der Regel die Diskriminierenden n...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.