Welche Rechte haben die betroffenen Flugpassagiere?
Lufthansa-Streik um die Jahreswende
Passagiere, deren Flüge aufgrund der Lufthansa-Streiks ausgefallen sind, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Das regeln die EU-Fluggastrechte. Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein unangekündigter betriebsinterner Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Diese Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.
In der Zwischenzeit konnte auch AirHelp mehr als 20 weitere Gerichtsurteile in der Sache erkämpfen, die belegen, dass Airlines ihre Kunden für Flugprobleme aufgrund von Streiks ihrer Angestellten entschädigen müssen. Erst vor Kurzem folgte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall der Argumentation von AirHelp und verwies in seinem Urteil direkt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. In einem anderen Fa...
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