Gnadenfrist für Potse

Räumungsprozess gegen Jugendzentrum wegen Befangenheitsantrag unterbrochen

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 3 Min.

Laute Punkmusik dröhnt aus den Boxen auf dem Lautsprecherwagen vor dem Landgericht Berlin in Moabit, vor dem sich am Mittwochmorgen trotz des strömenden Regens rund 80 Menschen versammelt haben. Sie sind gekommen, um das Jugendzentrum Potse bei seinem Räumungsprozess zu unterstützen. Bei den Einlasskontrollen könnte man jedoch meinen, dass hier an diesem Tag ein Terrorprozess stattfindet und nicht ein Verfahren gegen ein paar Jugendliche, die sich vor rund einem Jahr geweigert haben, die Schlüssel für die Räumlichkeiten des Schöneberger Jugendzentrums abzugeben, nachdem der Mietvertrag mit dem Bezirk ausgelaufen war.

30 Zuschauer*innen passen in den Hochsicherheitsaal 500, in den der Prozess wegen der angekündigten Proteste verlegt wurde. Handys und Taschen müssen draußen bleiben, alle werden gründlich durchsucht. »Die Kontrollen waren absurd. Wir wurden abgetastet und mussten unsere Schuhe ausziehen, einer musste sogar ohne reingehen«, sagt Potse-Sprecher Paul dem »nd«. Erst eine Stunde nach geplantem Prozessbeginn erreichen dann auch die letzten den Saal und das Verfahren kann beginnen.

Lange dauert es jedoch nicht. Bereits nach wenigen Minuten gibt es die erste Unterbrechung: Nachdem der Befangenheitsantrag der Potse-Anwälte gegen den Richter von selbigem abgelehnt wurde, bekommen sie 30 Minuten Zeit, um einen neues Ablehnungsgesuch zu stellen. Von der Zuschauertribüne rumort es. »Wir sitzen seit Stunden im kalten Treppenhaus und können nicht aufs Klo«, beschwert sich ein junger Mann.

Den Richter kümmert das ebenso wenig wie die Bedenken der Anwälte des Jugendzentrums. Die werfen ihm aufgrund der von ihm erlassenen Sicherheitsverfügung, dass unter 16-Jährige nicht in den Gerichtssaal dürfen, Befangenheit vor. »Jugendliche werden ausgeschlossen, obwohl es hier um einen Jugendclub geht. Sie haben aber das Recht, dabei zu sein«, so Potse-Anwalt Lukas Theune. Als der Richter trotz der beiden Befangenheitsanträge weiterverhandeln will, verlassen die Vertreter der Potse unter dem Applaus der Zuschauer*innen kurzerhand den Saal und der Prozess ist schneller vorbei, als er angefangen hat. Bis es zu einem Versäumnisurteil kommt, wird es jedoch noch eine Weile dauern. Denn zuerst müssen die Befangenheitsanträge geprüft werden - dieses mal von einem anderen Richter. Laut Gerichtssprecherin Lisa Jani können bis dahin mehrere Wochen ins Land gehen. Für Potse-Sprecher Paul eine »Gnadenfrist«. »Es wird wohl zur Räumung kommen, wenn uns keine anderen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden«, glaubt er. Auch wenn die Berliner Landesregierung in seinen Augen damit »das letzte bisschen Vertrauen« verspielen würde. »Wir müssen davon ausgehen, dass Rot-Rot-Grün als die Regierung in die Geschichte eingehen wird, die das letzte selbstverwaltete Jugendzentrum Berlins geräumt hat.«

Die Aktivist*innen der Potse halten die Räumlichkeiten in der Potsdamer Straße 180 seit gut einem Jahr besetzt. Ende 2018 war der Mietvertrag für das älteste Jugendzentrum Berlins ausgelaufen und nicht verlängert worden - die Jugendlichen blieben trotzdem. Im März reichte der Bezirk Tempelhof-Schöneberg dann Räumungsklage ein. Die Suche des Bezirks nach alternativen Räumlichkeiten blieb bislang erfolglos.

»Der Jugendclub hat immer wieder betont, dass er bereit ist umzuziehen, sobald es geeignete Räume gibt. Dazu gehört aber auch, dass die Jugendlichen laut sein können«, so Rechtsanwalt Lukas Theune. Die Potse sei absolut kompromissbereit, jedoch gebe es seit einem Jahr kein geeignetes Angebot. »Es muss die Möglichkeit geben, ab und zu Konzerte und Bandproben stattfinden zu lassen«, so Theune.

Was das bedeutet, konnte man am Mittwoch auf der Straße vor dem Landgericht beobachten, wo es den ganzen Vormittag über Konzerte und Redebeiträge gab - bis die Polizei den Schlüssel für den Generator konfiszierte. Die Jugendlichen ließen sich davon jedoch nicht abhalten und sangen einfach A Capella weiter.

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