Juristischer Erfolg für Kuba

US-Gericht weist Helms-Burton-Klagen gegen europäische Unternehmen zurück

  • Andreas Knobloch, Havanna
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Es ist auch eine Schlappe für US-Präsident Donald Trump, der mit der Aktivierung der Klausel III des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes Kuba die Daumenschrauben anziehen wollte: Am Dienstag wies ein Bundesgericht in Miami die Klage von Havana Docks Corp. gegen den US-amerikanischen Kreuzfahrtschiffbetreiber Norwegian Cruise Line Holdings wegen der Nutzung des Kreuzfahrtterminals in Havanna zurück. Tags zuvor war bereits eine andere Klage von Havana Docks Corp. gegen die in der Schweiz registrierte Reederei MSC Cruises abgewiesen worden.

Das US-Unternehmen Havana Docks Corp. erhob mithilfe der Klausel III des Helms-Burton-Gesetzes, auch Libertad Act genannt, Anspruch auf das von Kuba nach der Revolution verstaatlichte Eigentum im Hafen von Havanna. Da es sich bei dem Eigentumsanteil des Klägers um einen Pachtvertrag handelte, der im Jahr 2004 auslief, entschied das Gericht, dass die Havana Docks Corp. nur Ansprüche nach Klausel III ...


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