Haftung im Beratungsgespräch: Wenn kleine Fehler teuer werden

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Bereits ein kleines Versehen kann unter Umständen einen immensen finanziellen Schaden für den Auftraggeber bedeuten. Doch wer kommt dafür auf? Wie ist die Haftung bei Beratungsgesprächen geregelt? Welche Versicherung springt im Ernstfall ein?

Menschen in beratenden, vermittelnden und verwaltenden Berufen haften für ihre Aussagen gegenüber Vertragspartnern und können im Schadenfall zur Verantwortung gezogen werden. Dieses Haftungsrisiko ist in erster Linie für den Dienstleistungssektor relevant, beispielsweise für Werbefachleute und Unternehmensberater, Immobilienmakler, Rechtsanwälte oder Gutachter. Die möglichen Folgen eines Beratungsfehlers sind Mehrkosten, Ertragsausfälle oder im schlimmsten Fall sogar ein Imageschaden für den Auftraggeber.

Hat der Vertragspartner durch den Fehler einen finanziellen Nachteil, handelt es sich um einen Vermögensschaden. Hierbei muss noch einmal zwischen »echten« und »unechten« Vermögensschäden untersch...


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