Ein Zugeständnis, das keines ist

Der harte Kern der französischen Rentenreform bleibt unangetastet

  • Bernard Schmid
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der bekannteste Teil der geplanten Rentenreform der Regierung unter Präsident Emmanuel Macron und Premierminister Edouard Philippe ist die Anhebung der Altersgrenze, ab der man abschlagsfrei in Rente gehen kann. Auf diesen Teil will der Premierminister nun verzichten, wie er vor einer Woche bekanntgab - angeblich ein großes Zugeständnis an die Gewerkschaften.

Nach den ursprünglichen Plänen der Regierung hätten Arbeitnehmer nur noch mit Abschlägen im Alter von 62 Jahren in den Ruhestand gehen können. Erst ab dem sogenannten »Scharnieralter« von 64 sollte es volle Bezüge geben. Das gesetzliche Rentenmindestalter von 62 sollte auf dem Papier unangetastet bleiben, doch das »Scharnieralter« regelmäßig nachjustiert werden. So gibt es Regierungsprognosen, die es für den Jahrgang 1980 bereits bei 65,4 Jahren und für die 1990 Geborenen bei 66 Jahren ansetzen.

Diese Pläne habe die Regierung als Zeichen des Entgegenkommens nun verworfen...


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