Sparkasse durfte den Prämiensparvertrag nicht kündigen

Urteil des Landgerichts Stendal

Am 14. November 2019 hat das Landgericht Stendal (Az. 22 S 104/18) in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) unterstützten Verfahren gegen die Kreissparkasse Stendal in zweiter Instanz festgestellt, dass ein Prämiensparvertrag der klagenden Sparer nicht durch Kündigung der Sparkasse Anfang Dezember 2016 wirksam beendet wurde, sondern ungekündigt fortbesteht. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das Landgericht nicht zugelassen.

In dem Fall hatte die Kreissparkasse Stendal in das Vertragsformular eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten (entspricht 99 Jahre) eingetragen, als der Sparvertrag vom Vater auf den Kläger umgeschrieben wurde. Zudem wurden die 1188 Monate in einer 99-jährigen Prämienstaffel als Anlage zum Sparvertrag ausgewiesen, nach der die höchste Prämie explizit ab dem 15. bis zum 99. Sparjahr gezahlt wird.

Das Landgericht äußerte schon in der mündlichen Verhandlung am 30. Oktober 2019 die Rechtsauffa...


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