Anfang vom Ausbau des Airports

Oberverwaltungsgericht weist Klagen gegen Erweiterung des Flughafens BER ab

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

Den Ausbau des Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld zu einem Mega-Airport frühzeitig bremsen, das war die Absicht des Bürgervereins BVBB und der vier Umlandgemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Eichwalde und Schulzendorf. Doch sie scheiterten mit ihren Klagen gegen den Masterplan BER 2040.

Am Donnerstag entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gegen den Bürgerverein. Der BVBB hatte eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zu Fall bringen wollen, die der Flughafengesellschaft Rollbahnen und Vorfeldflächen am alten Flughafen Schönefeld erlaubt. Damit kann sie die dortigen Abfertigungskapazitäten übergangsweise bis 2023 weiter benutzen, auch wenn der BER am 31. Oktober 2020 bereits eröffnet wurde. Schon am Montag hatte das OVG die Klage der vier Umlandgemeinden gegen eine andere Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zurückgewiesen. Hier ging es um den laufenden Bau des zusätzlichen Terminals T2 und eines Dienstgebäudes für die Bundespolizei zwischen den beiden Start- und Landebahnen. Da die Gemeinden davon nicht unmittelbar betroffen sind, waren sie nach Einschätzung des OVG nicht befugt, juristisch dagegen vorzugehen. Auch der Bürgerverein, der das als anerkannter Umweltverband durfte, klagte gegen das Terminal - allerdings genauso vergeblich.

Beim Masterplan dreht es sich darum, den künftigen Hauptstadtflughafen für die Abfertigung von bis zu 58 Millionen Passagieren pro Jahr fit zu machen. Zur Zeit des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2004 ging man noch davon aus, dass es nie mehr als 33 Millionen Fluggäste geben werde.

Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup begrüßte die Urteile, »weil sie Klarheit geschaffen haben«. Er sagte: »Mit seiner Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass die Luftfahrtsbehörde Berlin-Brandenburg die von der Flughafengesellschaft beantragten Maßnahmen zur Erweiterung des Hauptstadtflughafens sowohl bei der Errichtung neuer Gebäude als auch neuer Flugbetriebsflächen zu Recht genehmigt hat. Das Urteil bestätigt den Ausbau der Flugbetriebsflächen und gibt uns Rechtssicherheit für das Terminal 2.«

Die Berliner Grünen halten ein neues Planfeststellungsverfahren samt Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung für den geplanten Ausbau des BER für notwendig. Der Abgeordnete Harald Moritz bedauerte die Urteile und ging davon aus, »dass hiergegen Rechtsmittel möglich sind und wahrscheinlich eingelegt werden«. Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließ das Oberverwaltungsgericht allerdings nicht zu. Es bleibt den abgewiesenen Klägern allerdings die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.

Nach Auffassung des OVG war keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da »keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind«, wie es in einer Pressemitteilung hieß. Die zeitlich begrenzte Weiternutzung des alten Flughafens Schönefeld führe nicht zu mehr Starts und Landungen. Auch nehme der durch den Airport verursachte Straßenverkehr laut einer Prognose »trotz des gestiegenen Passagieraufkommens nicht zu, weil die Fluggäste zunehmend öffentliche Verkehrsmittel nutzen«.

Auch für das Terminal 2 sei kein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich gewesen. Der Blick musste demnach nicht über das Jahr 2023 hinaus gerichtet werden, da dieses Terminal nur dazu diene, das bis dahin erwartete Passagieraufkommen zu bewältigen. Es liegt bei 39,2 Millionen Fluggästen im Jahr. Was danach komme, sei nicht Gegenstand dieses Bauvorhabens. Unbegründet sei die Befürchtung des Bürgervereins, das alles sei nur der Anfang und der Verein könne sich später gegen scheibchenweise Erweiterungen des Großflughafens juristisch nicht mehr zur Wehr setzen.

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