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- Mindestlohn
13 Euro die Stunde sind kein Luxus
Rot-schwarz-grüne Koalition will den Mindestlohn erhöhen - es dauert aber noch eine Weile
Als er die Überschrift des Antrags las, freute sich Linksfraktionschef Sebastian Walter. »Vergabegesetz novellieren - Vergabemindestlohn auf 13 Euro erhöhen«, stand dort. Doch als Walter weiterlas, wurde er »traurig«. Denn die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne haben die Landesregierung in der vergangenen Woche lediglich aufgefordert, bis Ende des dritten Quartals 2020 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Es soll dann zwar tatsächlich darum gehen, dass Firmen in Brandenburg nur noch dann öffentliche Aufträge vom Land und von den Kommunen bekommen, wenn sie ihren Beschäftigten mindestens 13 Euro die Stunde zahlen.
Aber laut Walter arbeitet im Bundesland jeder dritte Arbeiter und Angestellte für weniger als zehn Euro die Stunde. Seiner Ansicht nach können sie nicht länger warten. Den Vergabemindestlohn von derzeit 10,68 auf 13 Euro anzuheben, könnte bereits in einer der nächsten Landtagssitzungen beschlossen werden. »Dazu brauche ich nicht ein Jahr«, findet der Linksfraktionschef. »Billiglohn darf es im Land Brandenburg nicht geben und auch keine Unternehmer mehr, die den Billiglohn hier in diesem Land fordern.«
Brandenburg führte im Jahr 2012 unter einer rot-roten Koalition einen Mindestlohn ein, den Firmen ihren Beschäftigten zahlen müssen, wenn sie Aufträge vom Land oder von den Kommunen erhalten wollen.
Der Vergabemindestlohn war ein Versprechen der Linkspartei zur Landtagswahl 2009. Damals forderte die LINKE, mit 7,50 Euro die Stunde einen Anfang zu machen.
Der Brandenburger Vergabemindestlohn wurde schrittweise angehoben und liegt gegenwärtig bei 10,68 Euro.
Der bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn, der in keinem Fall unterschritten werden darf, wurde am 1. Januar 2020 von 9,19 auf 9,35 Euro angehoben.
Die bundesweite gesetzliche Lohnuntergrenze war zum Jahr 2015 mit zunächst 8,50 Euro eingeführt worden.
Auf eine Rente oberhalb des Existenzminimums kommt man bei 45 Arbeitsjahren erst bei einem Stundenlohn von wenigstens 12,80 Euro. af
Diesen Wunsch bekommt Walter allerdings nicht erfüllt. Zwar befürwortet Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, »selbstverständlich die ordentliche Bezahlung der Mitarbeiter«. Allerdings werde durch den Vergabemindestlohn »massiv in die Tarifautonomie« eingegriffen, bemängelt Momberg. Die Festlegung der Mindestentgelte sei grundsätzlich Sache der Tarifvertragsparteien, also der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, »die am besten beurteilen können, welche Entgelte in der jeweiligen Branche gezahlt werden können«. Gemäß den gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe werde die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland im April auf 12,55 Euro steigen. Den »Vergabemindestlohn in Höhe von 13 Euro lehnen wir kategorisch ab«, erklärt Momberg.
Ablehnend äußert sich auch Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg. Er sagt: »Mit einem Vergabemindestlohn von 13 Euro übertrifft Brandenburg alle anderen Bundesländer und auch den gesetzlichen Mindestlohn deutlich.« Gegenüber dem aktuell in Brandenburg gültigen Vergabemindestlohn würde es ein Plus von 22 Prozent geben. Das stünde im Widerspruch zur Empfehlung der unabhängigen brandenburgischen Mindestlohnkommission, die eine Steigerung um 1,7 Prozent empfohlen habe. Amsinck argumentiert wie auch Momberg, für die Wirtschaft bedeute das Vorhaben mehr Bürokratie. Unternehmen müssten bei der Kalkulation unterschiedliche Lohnuntergrenzen in Berlin, in Brandenburg und im Bund sowie in den jeweiligen Tarifverträgen berücksichtigen, sagt Amsinck.
»13 Euro pro Stunde - das ist kein Luxus, aber ein Schutz gegen Altersarmut und deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit«, betont hingegen der Landtagsabgeordnete Sebastian Rüter (SPD). Die SPD würde damit eines ihrer Wahlversprechen umsetzen. »Ich setze darauf, dass der höhere Vergabemindestlohn in Brandenburg erneut eine Vorbildwirkung für andere Bundesländer wie auch für private Arbeitgeber entfaltet. Die Befürchtungen, ein Mindestlohn könne Unternehmen gefährden und Arbeitsplätze kosten, haben sich schon vor Jahren als falsch erwiesen«, sagt Rüter. »Im Gegenteil hat die Einführung des Vergabelohns in Brandenburg und später des gesetzlichen Mindestlohns im Bund den wirtschaftlichen Aufschwung verstärkt und verstetigt.«
»Die deutliche Anhebung der Mindestlöhne ist sozialpolitisch richtig und wirtschaftspolitisch vernünftig«, sagt DGB-Landesbezirkschef Christian Hoßbach. »Löhne müssen altersarmutsfeste Renten begründen, dafür müssen sie die von der Koalition vorgesehenen 13 Euro in der Stunde erreichen.« Im Gesetzgebungsverfahren will sich die Gewerkschaft dafür einsetzen, »die Mindestlohnregel um eine Tariftreueregel zu ergänzen«.
Dadurch soll verhindert werden, dass Firmen bei Ausschreibungen den Zuschlag bekommen, die ihren Beschäftigten nicht den branchenüblichen Lohn bezahlen. Der Landtag hat der Landesregierung mit auf den Weg gegeben, zu prüfen, wie eine Tariftreueklausel und ökologische Kriterien zur Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge gemacht werden können. Geprüft werden soll weiterhin die Möglichkeit, eine Mindestvergütung für Lehrlinge einzuführen, wobei der BAföG-Höchstsatz die Orientierungsgrundlage sein soll.
Was die Tariftreueklausel betrifft, hat Linksfraktionschef Walter vergangene Woche versucht, SPD und Grünen ins Gewissen zu reden. »Ihr beiden, ihr Lieben«, sprach er sie im Landtag an. »Ihr versucht etwas zu prüfen, was in vielen Ländern schon Realität ist.« Man müsse nicht überlegen, man könne es machen. Walter erinnerte daran, dass Menschen vom Mindestlohn profitieren, mit denen die Abgeordneten täglich zu tun haben - »Menschen, die uns mit Kaffee und Kuchen versorgen«, der Ordnungsdienst, der für Ruhe auf den Zuschauerrängen des Plenarsaals sorge und »Menschen, die jeden Tag den Dreck in unseren Büros wegmachen«.
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