Airline haftet bei Verletzungen durch Kaffee im Flugzeug
EuGH stärkt Fluggastrechte
Das kann jedem passieren: Ein Becher mit Kaffee kommt während eines Fluges ins Rutschen und ergießt sich über Arme und Beine. Wenn der Kaffee brühend heiß ist, ist das nicht nur unangenehm, sondern auch äußerst schmerzhaft. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-532/18) können Reisende dann aber von der Fluggesellschaft Schadenersatz fordern.
Die Haftung der Airlines könne nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Schaden auf ein luftfahrspezifisches Risiko zurückgehe, oder dass es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betrieb des Flugzeugs gebe, führten die Richter weiter aus. Allerdings könnten nach dem Luftfahrtübereinkommen von Montreal, das für die EU maßgeblich sei, Fluggesellschaften sich aus der Haftung befreien, wenn sie nachwiesen, dass Reisende selbst für den Schaden verantwortlich seien.
Die obersten EU-Richter folgten damit we...
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