Zögerliche Aktenübergabe
Generalbundesanwalt erhält im Fall Lübcke nur zögerlich Zugriff auf die geschwärzten Akten des hessischen Verfassungsschutz
Karlsruhe. Im Mordfall Lübcke bleibt der als Todesschütze verdächtigte Stephan E. auch nach seiner neuen Aussage in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält ihn weiter für dringend mordverdächtig, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. AK 62/19). Dagegen ist der mitbeschuldigte Waffenhändler Elmar J. wegen Zweifeln am Ausmaß seiner Verstrickung aus der U-Haft freigekommen. In seinem Fall sieht der BGH keinen dringenden Tatverdacht der Beihilfe.
Die Richter hatten am 15. Januar überraschend den Haftbefehl gegen J. aufgehoben. Warum, war damals unklar. Nun wurde die Begründung bekannt (Az. AK 64/19). Damit ist völlig offen, ob J. wie geplant gemeinsam mit E. und dem dritten Verdächtigen Markus H. demnächst beim Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt werden kann. Dafür bräuchte es zwar keinen dringenden, aber zumindest einen hinreichenden Tatverdacht. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich dazu auf Anfrag...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.