Anspruch auf Krankentagegeld auch in der Freistellungsphase

Altersteilzeit

Auch in der Freistellungsphase liege ein Arbeitsverhältnis vor, entschied der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 314/17 ) in einem am 17. Dezember 2019 veröffentlichten Urteil.

Im Rechtsstreit hatte der Beklagte seit 1985 Beiträge für eine Krankentagegeldversicherung gezahlt. Der Mann war als Versicherungsvermittler angestellt und unterhielt zugleich noch eine Privatagentur. Mit seinem Arbeitgeber vereinbarte er eine Altersteilzeit. Danach begann vom 1. Juli 2012 bis 31. Januar 2015 die Freistellungsphase, in der der M...


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